Widerufsrecht
Kindersportkurse
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die gezahlte Kursgebühr wird innerhalb einer Woche erstattet.
Beratung, Einzelcoaching und Hypnose
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die gezahlte Kursgebühr wird innerhalb einer Woche erstattet.
Bei einer Stornierung eine Woche vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr fällig.
Erfolgt die Absage/Stornierung am Tag des Coachings / der Beratung / des Kurses, so werden die Kosten in voller Höhe verrechnet.
Gruppenkurse (krankenkassengefördert)
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die gezahlte Kursgebühr wird innerhalb einer Woche erstattet.
Bei einer Stornierung eine Woche vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr fällig.
Erfolgt die Stornierung am Starttag des Kurses, so werden die Kosten in voller Höhe berechnet.
Der Kurs startet bei einer Teilnehmeranzahl von sechs Personen. Wird diese bis zum Starttermin nicht erreicht, steht es dem Trainer frei, den Starttermin zu verschieben.
Gruppenkurse (nicht krankenkassengefördert)
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Die gezahlte Kursgebühr wird innerhalb einer Woche erstattet.
Bei einer Stornierung eine Woche vor Kursbeginn sind 50 % der Kursgebühr fällig.
Erfolgt die Stornierung am Starttag des Kurses, so werden die Kosten in voller Höhe verrechnet.
Haftung und Hinweise
Der Trainer haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Kunden.
Dies gilt nicht für eine Haftung wegen etwaigen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht oder für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Trainers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von dem Trainer zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die in § 3 genannten Leistungen.
Dem Kunden wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mitzubringen. Von Seiten des Trainers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Die Haftung des Trainers ist ausgeschlossen.
Der Trainer haftet nicht für Schäden, welche aufgrund der Selbstüberschätzung bei dem Kunden zustande gekommen sind. Hält sich der Kunde nicht an die Weisungen und Ratschläge des Trainers und erleidet er dadurch Schäden, so ist die Haftung des Trainers ausgeschlossen.
Der Trainer verfügt über eine ausreichend gedeckte Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung.